Für Auftraggeber
Handelsvertreter für Litauen, Lettland, Estland und Finnland.
Sie bestellen get2market zum Handelsvertreter. Wir vermitteln in Ihrem Namen, auf Grundlage eines schriftlichen Vertrags, gegen Fixum und Provision. Der Kunde bleibt Ihr Kunde.
Die Konstruktion
Was Sie tatsächlich beauftragen.
Die Handelsvertretung ist europaweit ein klar geregeltes Rechtsverhältnis, festgelegt in der Richtlinie 86/653/EWG und in den nationalen Umsetzungen. In Deutschland sind das die Paragrafen 84 ff. HGB, in Litauen die Artikel 2.152 bis 2.168 des Zivilgesetzbuchs. Es ist kein Beratungsvertrag mit Erfolgsbeteiligung. Das ist ein Vorteil: beide Seiten kennen die Regeln, bevor jemand unterschreibt.
In einem Satz: get2market vermittelt in einem festgelegten Gebiet den Verkauf Ihrer Waren oder Leistungen, in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung, und erhält dafür Provision auf die zustande gekommenen Geschäfte.
Was get2market übernimmt
- Aufbau und Bearbeitung des vollständigen relevanten Marktes im Gebiet, nicht einer Auswahlliste
- Auftritt unter Ihrem Namen bei Terminen, Messen und Werksbesuchen
- Führung des Gesprächs vom Erstkontakt bis zur Unterschrift
- Angebote nach Ihrer Preisliste, Verhandlung innerhalb der von Ihnen gesetzten Grenzen
- Landessprache, örtliche Einkaufsgewohnheiten und Zahlungsmoral
- Vollständige Dokumentation jedes Kontakts in einer Pipeline, in die Sie jederzeit hineinsehen können
Was bei Ihnen bleibt
- Der Vertrag mit dem Endkunden, auf Ihren Namen
- Rechnung, Preis und Marge
- Die Entscheidung über jedes Geschäft, einschließlich des Rechts, ein Geschäft abzulehnen
- Die Kundenbeziehung, während der Laufzeit und danach
Der Vertrag
Was im Handelsvertretervertrag steht.
Kurz, auf Deutsch oder Englisch, auf dem Gesetz aufgebaut und nicht daran vorbei. Die Punkte, auf die es ankommt:
| Regelung | Inhalt |
|---|---|
| Gebiet | Benannte Länder, benannte Produktlinien, Exklusivität im Gebiet. Bestandskunden werden namentlich ausgenommen und lösen keine Provision aus. |
| Laufzeit | Zwölf Monate, danach unbefristet, bis eine der beiden Parteien kündigt. |
| Kündigungsfristen | Ein Monat im ersten Jahr, zwei im zweiten, drei im dritten, vier ab dem vierten. So steht es im litauischen Zivilgesetzbuch und es lässt sich nicht nach unten verhandeln. In Deutschland gilt nach § 89 HGB die bekannte Staffel bis zu sechs Monaten nach fünf Jahren. |
| Fixum | Ab 1.500 Euro im Monat. Es finanziert die Grundvergütung des Vertreters im Gebiet sowie Daten und Systeme. Auf Wunsch wird es auf künftige Provisionen angerechnet. |
| Provision | 5 bis 15 % des netto fakturierten Umsatzes, abhängig von Marge, Auftragsgröße und Anteil an der Vermittlung. Fällig, wenn Sie bezahlt worden sind. |
| Folgeaufträge | Provision auf Folgegeschäfte der von uns gewonnenen Kunden, für einen im Vertrag festgelegten Zeitraum. |
| Berichte | Wöchentlich schriftlich, monatlich im Gespräch. Ihr CRM oder unseres, Sie entscheiden. |
| Daten | Sämtliche Kontakte und Gesprächsnotizen im Gebiet gehören Ihnen und werden bei Vertragsende vollständig herausgegeben. |
| Wettbewerbsverbot | Kein konkurrierender Auftraggeber, in keinem Gebiet, während der Laufzeit und zwölf Monate danach. Litauisches Recht begrenzt ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot auf zwei Jahre und verlangt eine Entschädigung dafür. |
| Ausgleichsanspruch | Europäisches Recht gibt dem Vertreter bei Beendigung durch den Unternehmer einen Ausgleichsanspruch, der Höhe nach begrenzt auf eine durchschnittliche Jahresvergütung. Die Berechnungsmethode steht im Vertrag, damit sie später keine Überraschung ist. |
Dies ist die Beschreibung eines Vertrags und keine Rechtsberatung. Lassen Sie ihn von Ihrem eigenen Anwalt prüfen. Wir erwarten das.
Die Vertreter
Erfahrene Leute, die Gebiete auf Provision bearbeiten.
Jedes Gebiet wird von einer erfahrenen Vertriebskraft aus dem jeweiligen Land bearbeitet, unter Vertrag bei get2market, nicht bei Ihnen. Menschen mit zwanzig Jahren im Industrievertrieb ihres Landes, die lieber zwei oder drei gute Produkte führen, als einen Arbeitgeber zu haben. Die Vertreter erhalten eine Grundvergütung und einen Anteil an der Provision.
Sie stellen niemanden an, Sie verwalten niemanden, und wenn jemand nicht passt, tauschen wir ihn aus, ohne dass es Ihr Problem wird. Was Sie bekommen, ist eine Person mit Namen und einer Telefonnummer, unter der auf Lettisch abgehoben wird.
Sprechen wir über Ihre Region.
Dreißig Minuten, auf Deutsch oder Englisch. Sie sagen mir, was Sie verkaufen und wohin. Ich sage Ihnen, ob ich der Richtige bin und was es kostet. Wenn nicht, nenne ich Ihnen jemanden, der besser passt.
Drei Zahlen, die den Unterschied ausmachen
1. Der Arbeitgeberanteil: 1,77 % statt 19,55 %
Ein Bruttogehalt von 3.000 € kostet einen deutschen Arbeitgeber rund 3.590 €, weil der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 2026 bei etwa 19,55 % liegt. Dasselbe Bruttogehalt kostet in Litauen 3.053 €. Der litauische Arbeitgeberanteil beträgt 1,77 % bei einem unbefristeten Vertrag in der Unfallrisikogruppe I. Die Last liegt in Litauen beim Arbeitnehmer, nicht beim Arbeitgeber.
Die vollständige Kostenrechnung, mit der Schwelle, ab der sich eine eigene Vertriebskraft rechnet
2. Kündigungsfristen und Ausgleich, vier Länder nebeneinander
| Land | Kündigungsfrist, unbefristet | Zahlung bei Vertragsende | Höchstbetrag |
|---|---|---|---|
| Deutschland HGB 89, 89b |
1 / 2 / 3 / 3 / 3 / 6 Monate | Ausgleichsanspruch | Eine Jahresdurchschnittsprovision der letzten fünf Jahre |
| Litauen ZGB 2.165, 2.167 |
1 / 2 / 3 / 4 Monate | Ausgleich oder Schadensersatz | Eine Jahresdurchschnittsvergütung |
| Lettland Handelsgesetz 57, 59 |
1 / 2 / 3 / 4 Monate | Ausgleich | Eine Jahresdurchschnittsprovision der letzten fünf Jahre |
| Estland Schuldrechtsgesetz 670 bis 691 |
1 / 2 / 3 Monate | Ausgleich und Schadensersatz | Eine Jahresdurchschnittsvergütung der letzten fünf Jahre |
| Finnland Gesetz 417/1992 |
1 / 2 / 3 / 4 / 5 / 6 Monate | nur Ausgleich | Eine Jahresdurchschnittsprovision der letzten fünf Jahre |
In allen fünf Ländern gilt: die Kündigungsfrist kann vertraglich nicht verkürzt werden, der Ausgleich kann nicht im Voraus ausgeschlossen werden, und der Handelsvertreter hat ein Jahr ab Vertragsende Zeit, ihn geltend zu machen. Wer einen deutschen Handelsvertretervertrag kennt, kennt das Grundgerüst bereits. Die Unterschiede liegen in den Details, nicht im Prinzip.
3. 745 Repräsentanzen, die nicht verkaufen dürfen
Das litauische Register der juristischen Personen führte am 20. September 2026 745 aktive Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen und 700 Zweigniederlassungen. Eine Repräsentanz darf vertreten, werben und Informationen sammeln. Verkaufen darf sie nicht. 745 ausländische Unternehmen haben sich also für eine dauerhafte Präsenz in Litauen entschieden und dabei ausgerechnet die Rechtsform gewählt, die keine Rechnung schreiben kann. Gezählt aus der offenen Registerdatei, nicht geschätzt.
Quellen
Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus einer dieser Quellen, gelesen am angegebenen Datum.
- HGB § 89, Kündigungsfristen
- HGB § 89b, Ausgleichsanspruch
- Richtlinie 86/653/EWG über Handelsvertreter
- Litauisches Zivilgesetzbuch, Art. 2.165, Kündigungsfristen, gelesen am 20. September 2026
- Litauisches Zivilgesetzbuch, Art. 2.167, Ausgleich und Jahresfrist
- Estnisches Schuldrechtsgesetz, §§ 670 bis 691
- Finnland, Gesetz 417/1992
- Sodra, Beitragssätze, der Satz von 1,77 %
- Lohn-Info, Arbeitgeberanteile 2026, der Satz von 19,55 %
- Registerzentrum Litauen, offene Daten, Quelle der Zahl 745